Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Software Enavia

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen                         

  • Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der PurpleLeaf Strategy GmbH vertreten durch Daniel Kohlstaedt, Bäckerstraße 7, 38162 Cremlingen, im Folgenden „Anbieter“ und dem Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  • Der Anbieter bietet verschiedene Dienstleistungen im Bereich Software-as-a-Service („Saas“) an. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der Anbieter erbringt für den Auftraggeber SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Software. Gegenstand des Vertrags ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte, sowie die Nutzung der Website für den öffentlichen Auftritt durch den Auftraggeber.  Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit.
  • Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB. [DK1] [CR2] [DK3] 
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Nutzungsbedingungen der Software

  • Der Anbieter stellt dem Auftraggeber zwei verschiedene Versionen der Software zur Verfügung: eine Free-Version und eine Paid-Version. Die Free-Version kann vom Auftraggeber unentgeltlich genutzt werden, während die Paid-Version kostenpflichtig ist und zusätzliche Leistungen bietet. Die Regelungen in den AGB gelten für beide Versionen der Software, insofern keine spezifische Differenzierung erfolgt. Die beiden Versionen unterscheiden sich hinsichtlich der jeweiligen Nutzungsbedingungen und Leistungsumfänge.
  • Die Free-Version der Software wird dem Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Rechtsanspruch auf ständige Verfügbarkeit, bestimmten Funktionsumfang oder technischen Support. [DK4] [CR5] Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Free-Version der Software jederzeit und ohne vorherige Ankündigung einzustellen oder zu ändern. Der Anbieter wird sich jedoch bemühen, den Auftraggeber rechtzeitig über die Einstellung oder Änderung der Free-Version zu informieren. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Information besteht jedoch nicht.
  • Die Paid-Version der Software wird dem Auftraggeber kostenpflichtig über ein Online-Lizenzmodell zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber erhält Zugang zu technischem Support, der insbesondere Bug-Fixing über die Plattform Zendesk umfasst. Es werden jedoch keine zugesicherten Reaktionszeiten oder eine Verpflichtung zur Weiterentwicklung der Software garantiert. Der Anbieter stellt dem Auftraggeber eine cloudbasierte Software zur Verfügung, deren Umfang und Funktionsweise in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegt sind.
  • Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Paid-Version der Software einzustellen. In einem solchen Fall wird der Anbieter den Auftraggeber mindestens 1 Monat vor der Einstellung schriftlich informieren. Der Anbieter wird alle geleisteten Zahlungen anteilig für den Zeitraum, der nach der Einstellung der Paid-Version verbleibt, zurückerstatten. Die Rückzahlung erfolgt auf Basis der verbleibenden Monate.
  • Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, innerhalb der Frist von 7 Tagen nach Einstellung der Software seine Daten zu sichern und herunterzuladen. Der Anbieter ist verpflichtet, dem Auftraggeber hierfür die notwendigen technischen Mittel zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Vertragsschluss

  • Der Auftraggeber bucht bei dem Anbieter eine entsprechende Dienstleistung. Eine Buchung der Free-Version kann über die Website des Anbieters erfolgen.[CR6] [DK7] [CR8]  Die Buchung der Paid-Version der Software erfolgt über ein Kontaktformular auf der Website des Anbieters. Eine Buchung nimmt der Anbieter durch eine Buchungsbestätigung an. Ersatzweise kann der Anbieter auch die Auftragsabwicklung und -annahme über seine Website und den Zahlungsdienstleister “Stripe” anbieten.
  • Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Rechnung.
  • Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
  • Der Anbieter ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 4 Inhalt des Vertrages

  • Der Anbieter erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Der Anbieter stellt dem Auftraggeber im Rahmen eines Software-as-a-Service-Vertrags (SaaS-Vertrag) die vereinbarte Software zur Nutzung zur Verfügung. Die Software ist Eigentum des Anbieters und wird nicht verkauft, sondern lediglich vermietet.
  • Für den Zugriff und die Nutzung des Service wird der Anbieter dem Auftraggeber die notwendigen Zugangsdaten übermitteln, die für den Zugriff auf den Service erforderlich sind.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung von dem Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.
  • Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Anbieters und sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
  • Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.

§ 5 Durchführung der Dienstleistung

  • Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
  • Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
  • Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
  • Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
  • Der Anbieter stellt dem Auftraggeber die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung und sorgt für die Wartung und Pflege der Software. Der Anbieter ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um die Leistungsfähigkeit der Software zu verbessern oder den Bedürfnissen des Marktes anzupassen.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen und die vertraglichen Bestimmungen einzuhalten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu verändern oder zu dekompilieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Daten oder Inhalte zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
  • Der Anbieter muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.

§ 6 Zahlung

  • Für die Nutzung der kostenpflichtigen SaaS-Lösung fällt je nach gewähltem Modell eine monatliche oder jährliche Gebühr an, deren Höhe sich aus der aktuellen Preisliste des Anbieters ergibt.
  • Eine Zahlung ist gegenüber dem Anbieter nach Erhalt der Rechnung unmittelbar durch den Auftraggeber per Kreditkarte zu tätigen. Die Zahlung wird mit dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Die Zahlung ist mit den angegebenen Zahlungsmitteln über den Zahlungsdienstleister Stripe möglich. Der Anbieter erhält von Stripe eine Information, ob die jeweilige Kreditkarte belastet werden konnte. Ist dies nicht der Fall und die Zahlung wurde abgelehnt, wird kein Zugang zur Software gewährt. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, eine gültige Kreditkarte zur Verfügung zu stellen und die Zahlung unverzüglich nachzuholen, um den Zugang zur Software zu erhalten.
  • Die Zahlung der Gebühr erfolgt im Voraus. Im Falle einer nicht erfolgreichen Zahlung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren. 
  • Alle Preise auf der Homepage des Anbieters sind als Nettopreise exklusive Umsatzsteuer aufgeführt.
  • Im Falle von Rücklastschriften oder anderen Zahlungsproblemen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen. Der Anbieter wird den Auftraggeber über solche zusätzlichen Kosten informieren und diese auf der nächsten Rechnung ausweisen.

§ 7 Schutzrechte des Anbieters und Dritter

  • Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Anbieter für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Anbieter zu.
  • Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Anbieter bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
  • Der Anbieter behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Anbieters dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
  • Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird der Auftraggeber den Anbieter von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, soweit die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Beistellungen des Auftraggebers beruhen. Der Auftraggeber wird den Anbieter unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichten.

§ 8 Nutzungsrechte

  • Der Anbieter gewährt dem Auftraggeber eine zeitlich begrenzte, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Software. Die Lizenz berechtigt den Auftraggeber, die Software ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen und umfasst keine weitergehenden Rechte. Die Lizenzdauer richtet sich nach der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit für die Free-Version oder die Paid-Version der Software.
  • Die Lizenz ist auf die Nutzung der Software durch den Auftraggeber beschränkt. Eine Weitergabe, Vermietung, Verleihung oder sonstige Überlassung der Software an Dritte ist nicht gestattet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch den Anbieter schriftlich genehmigt.
  • Die Lizenz umfasst keine Berechtigung zur Unterlizenzierung. Der Auftraggeber darf keine Unterlizenzen an Dritte vergeben. Jegliche Nutzung der Software durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Software vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern. Der Auftraggeber ist verantwortlich für alle Schäden, die durch eine unbefugte Nutzung der Software entstehen.
  • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu verändern, anzupassen oder zu modifizieren. Jegliche Änderungen oder Anpassungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Auftraggeber darf keine Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig den Quellcode zu entschlüsseln.
  • Nach Ablauf der Lizenzdauer oder bei Kündigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht des Auftraggebers an der Software. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Nutzung der Software sofort einzustellen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, technische Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Nutzung der Software nach Ablauf der Lizenzdauer zu verhindern.
  • Alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an der Software verbleiben beim Anbieter. Der Auftraggeber erwirbt durch die Lizenz keine Eigentumsrechte an der Software. Der Anbieter behält sich alle nicht ausdrücklich in diesen AGB gewährten Rechte vor.

§ 9 Vertraulichkeit

  • Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei (“Empfänger”) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
  • Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
  • Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
  • Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
  • Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
  • bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
  • der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
  • der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

  • Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
  • Der Anbieter ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

§ 11 Haftung und Gewährleistung

  • Der Anbieter haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  • In sonstigen Fällen haftet der Anbieter – soweit in Absatz (3) nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters vorbehaltlich der Regelung in Absatz (3) ausgeschlossen.
  • Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
  • Der Anbieter verpflichtet sich, alle angemessenen und üblichen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Auftraggeber gegen Cyberkriminalität zu schützen. Dies umfasst insbesondere den Einsatz aktueller Sicherheitstechnologien und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen. Der Anbieter weist jedoch darauf hin, dass ein vollständiger Schutz gegen Cyberkriminalität nicht gewährleistet werden kann. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Absätze (1) – (3) mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
  • Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der SaaS-Leistungen. Betriebsunterbrechungen, Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates sowie andere technische Maßnahmen können zu temporären Ausfällen führen, ohne dass hieraus Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung des Entgelts gegen den Anbieter entstehen.
  • Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust oder Datenbeschädigung, die durch Systemausfälle, technische Störungen oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruhen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, regelmäßig und ordnungsgemäß Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen, um einen möglichen Verlust zu minimieren.
  • Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen Systemunterbrechungen oder technischer Störungen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens begrenzt ist.

§ 12 Einstellung der Software

  • Falls der Dienst der Software vor Ablauf der Lizenzlaufzeit eingestellt wird, wird der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren. Die Einstellung des Dienstes kann aus technischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen erfolgen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
  • Im Falle der Einstellung des Dienstes vor Ablauf der Lizenz hat der Auftraggeber das Recht auf eine anteilige Erstattung der bereits gezahlten Lizenzgebühren. Die Erstattung erfolgt pro rata temporis, basierend auf der verbleibenden Lizenzdauer ab dem Zeitpunkt der Einstellung des Dienstes. Der Anbieter wird die Erstattung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Einstellung des Dienstes vornehmen.
  • Falls die Einstellung des Dienstes aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände erfolgt, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen und die eine Fortführung des Dienstes unmöglich machen, kann der Anbieter eine Rückerstattung der Lizenzgebühren ausschließen. Der Ausschluss der Erstattung ist nur zulässig, wenn dies rechtlich möglich ist und sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Der Anbieter wird den Auftraggeber über den Ausschluss der Erstattung und die Gründe dafür umfassend informieren.
  • Der Anbieter verpflichtet sich, den Auftraggeber rechtzeitig und umfassend über die Einstellung des Dienstes und die daraus resultierenden Konsequenzen zu informieren. Die Kommunikation erfolgt schriftlich oder per E-Mail und enthält alle relevanten Informationen zur Erstattung oder zum Ausschluss der Erstattung sowie die rechtlichen Hintergründe. Der Auftraggeber hat das Recht, bei Fragen oder Unklarheiten den Anbieter zu kontaktieren und eine Klärung zu verlangen.

§ 13 Datenschutz

  • Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Auftraggebers kann es notwendig werden, auf Datensätze des Auftraggebers zuzugreifen. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.
  • Der Anbieter verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anbieter gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.
  • Der Anbieter ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, einschließlich E-Mail-Adressen, zu Vertragszwecken sowie für Marketing- und Werbezwecke zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber kann der Nutzung seiner Daten für Marketing- und Werbezwecke jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist an den Anbieter zu richten und kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
  • Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, diese Daten berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken zu lassen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber das Recht, eine Kopie seiner personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Anfragen bezüglich der gespeicherten Daten sind an den Anbieter zu richten und können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Der Anbieter wird die Anfragen des Auftraggebers unverzüglich und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bearbeiten.
  • Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage des Anbieters unter folgendem Link: https://enavia.io/privacy-policy

§ 14 Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

English Version:

This English version is a convenience translation. Only the original German version (“Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Software Enavia”) is legally binding.

General Terms and Conditions (GTC) for the “Enavia” Software

§ 1 Application of the General Terms and Conditions

  • The General Terms and Conditions accepted by both contracting parties govern the business relationship between PurpleLeaf Strategy GmbH, represented by Daniel Kohlstaedt, Bäckerstraße 7, 38162 Cremlingen (the Provider), and the customer (the Client) as a service contract within the meaning of Sections 611 et seq. of the German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch, BGB), unless the parties have agreed otherwise in writing.
  • The Provider offers various services in the field of software. The type and scope of the mutual services are governed by the contractual arrangements. The Provider renders Software‑as‑a‑Service (SaaS) services for the Client via the internet. The subject matter of the contract is the provision of the software for the contractual term, together with the grant of the rights necessary for its contractual use, as well as the Client’s use of the website for its public presence. The scope of performance defined in the contract is deemed the agreed quality.
  • The object of the engagement is the performance of an agreed service (contract for services), not the achievement of a specific result (no contract for work and services). The commissioned services are deemed rendered once the required services have been provided and any questions that may arise have been addressed. The Client undertakes, in its own interest, to provide all relevant information truthfully and completely.
  • These GTC apply exclusively to businesses within the meaning of Section 14 BGB and not to consumers within the meaning of Section 13 BGB.
  • These terms apply to all present and future business relationships between the Provider and the Client.
  • Deviating, conflicting or supplementary general terms and conditions—even if known—do not become part of the contract unless the Provider expressly agrees to their validity in writing.

§ 2 Terms of Use of the Software

  • The Provider makes two versions of the software available to the Client: a Free version and a Paid version. The Free version may be used free of charge; the Paid version is subject to fees and offers additional services. The provisions of these GTC apply to both versions unless specific differences are stated; the versions differ in conditions of use and scope of services.
  • The Free version is provided free of charge. The Client has no legal claim to constant availability, a specific range of functions or technical support. The Provider may discontinue or modify the Free version at any time without prior notice. The Provider will endeavor to inform the Client in good time about any discontinuation or modification; however, there is no legal entitlement to such information.
  • The Paid version is provided for a fee via an online licensing model. The Client receives access to technical support, in particular bug‑fixing via the Zendesk platform. No response times are warranted and there is no obligation to further develop the software. The Provider supplies the Client with cloud‑based software whose scope and functionality are set out in the respective service description.
  • The Provider reserves the right to discontinue the Paid version of the software. In such case, the Provider will inform the Client at least one month in advance in writing. The Provider will refund to the Client pro rata all fees paid for the period remaining after discontinuation, calculated on the basis of the remaining months.
  • Following notice of discontinuation, the Client has 7 days to secure and download its data. The Provider is obliged to make the necessary technical means available for this purpose.

§ 3 Conclusion of Contract

  • The Client books the corresponding service with the Provider. Booking of the Free version can be made via the Provider’s website. Booking of the Paid version is made via a contact form; the Provider accepts a booking by issuing a booking confirmation. Alternatively, the Provider may process orders via its website and the payment service provider Stripe.
  • The contract is concluded only when the Provider confirms the Client’s booking. The Client’s booking is binding. With the booking confirmation sent by email, the Client receives an invoice.
  • The Provider’s offers are non‑binding. Acceptance, additions, modifications and side agreements require the Provider’s written confirmation.
  • The Provider is entitled to refuse a contract without giving reasons, for example if, due to its specialization or for legal reasons, the Provider cannot or may not perform the service, or if there are reasons that could place the Provider in a conflict of conscience. In such case, the Provider’s claim to remuneration for services incurred up to the refusal remains.

§ 4 Subject Matter of the Contract

  • The Provider renders its services to the Client by applying its knowledge and skills in the areas described above. Under a Software‑as‑a‑Service agreement (SaaS agreement), the Provider makes the agreed software available for use. The software is the property of the Provider and is not sold, but licensed (rented) on a time‑limited basis.
  • For access and use of the service, the Provider will transmit to the Client the access credentials required to access the service.
  • The Client undertakes to use the information materials, reports and analyses created by the Provider in the course of the service only for its own purposes. The Client receives an exclusive and non‑transferable right of use thereto.
  • All documents of the Provider are protected by copyright. This includes both content on the Provider’s website and other materials. The Client is not permitted to reproduce, distribute or publicly perform such materials. The Client is also not permitted to make image, film or sound recordings of the methods of the service without the Provider’s express permission.
  • Where software is included in the scope of delivery, the Client is granted a non‑exclusive and non‑transferable right to use the delivered software, including its documentation; it is provided exclusively for use on the designated delivery item. Any use, reproduction, adaptation, translation of the software or conversion of the object code into source code for other purposes is prohibited.

§ 5 Performance of the Service

  • The service is based on cooperation. The Client is responsible for providing a correct email address and for regularly retrieving its emails.
  • The Provider is entitled to postpone performance of a service if the Provider or a third‑party service provider engaged by the Provider is prevented, e.g., by civil unrest, strike, lockout, natural disasters, bad weather, traffic disruptions or illness, from performing the service at the agreed time through no fault of the Provider. In such case, the Client has no claim for damages.
  • Depictions and descriptions of the service on the Provider’s website serve for illustration only and are approximate. No warranty is given for full adherence.
  • The Provider is entitled to make adjustments to the content or schedule of the service for professional reasons—e.g., if an update or further development of the service content is required—provided that no material change to the service content occurs and the change is reasonable for the Client.
  • The Provider makes the agreed software available in the current version and ensures its maintenance and servicing. The Provider may update and extend the software at any time in order to improve performance or adapt to market needs.
  • The Client is obliged to use the software exclusively for its own business purposes and to comply with the contractual provisions. The Client is not permitted to modify or decompile the software and undertakes not to use any data or content that violates applicable law or infringes third‑party rights.
  • The Provider is not required to perform the service personally. At its discretion, it may delegate performance to third parties, e.g., subcontractors.
  • The Client is obliged to protect the software from access by unauthorized third parties, in particular to store all copies of the software in a secure location.

§ 6 Payment

  • Use of the paid SaaS solution is subject to a monthly or annual fee, the amount of which is set out in the Provider’s current price list.
  • Payment is to be made to the Provider by the Client upon receipt of the invoice and by credit card. Payment falls due upon receipt of the invoice by email. Payment may be made using the payment methods indicated on the invoice and via the payment service provider Stripe. The Provider receives information from Stripe on whether the respective credit card can be charged. If the card cannot be charged and payment is declined, no access to the software is granted. In this case, the Client is obliged to provide a valid credit card and to settle the payment without delay to obtain access to the software.
  • Payment of the fee is made in advance. In the event of an unsuccessful payment, the Provider is entitled to block access to the software.
  • All prices on the Provider’s homepage are net prices exclusive of VAT.
  • In the event of chargebacks or other payment problems caused by the Client, the Client must bear all additional costs incurred as a result. The Provider will inform the Client of such costs and show them on the next invoice.

§ 7 Intellectual Property Rights of the Provider and Third Parties

  • All rights to the results of the service in connection with the Provider’s work for the Client—particularly all copyright exploitation rights, design rights, trademark and designation rights and other intellectual property rights (including all stages of development)—belong exclusively and without restriction to the Provider.
  • The Client hereby assigns to the Provider, as of the time the results arise, the exclusive rights of use without limitation in time, territory or content.
  • The Provider permanently retains the rights to its logo and brand. The Client may not use the Provider’s brand or logo without consent.
  • If contractual use of the Provider’s work results infringes third‑party rights, the Client shall indemnify the Provider against third‑party claims that have been finally determined by a court, to the extent the work results are based on the Client’s specifications or contributions. The Client shall notify the Provider in writing without undue delay of any asserted claims.

§ 8 Rights of Use (License)

  • The Provider grants the Client a time‑limited, non‑exclusive license to use the software. The license entitles the Client to use the software solely for its own purposes and does not include any further rights. The license term is governed by the term agreed for the Free version or the Paid version of the software.
  • The license is limited to use by the Client. Transfer, rental, lending or other provision of the software to third parties is not permitted. The Client is not authorized to reproduce, distribute, publish or otherwise make the software available to third parties unless expressly approved in writing by the Provider.
  • The license does not include the right to sublicense. Any use of the software by third parties requires the Provider’s prior written consent.
  • The Client undertakes to protect the software from unauthorized access by third parties and to take appropriate measures to prevent misuse. The Client is responsible for all damage resulting from unauthorized use of the software.
  • The Client may not modify, adapt or alter the software. Any changes or adaptations require the Provider’s prior written consent. The Client shall not attempt to decompile, reverse engineer or otherwise decipher the source code.
  • Upon expiry of the license term or termination of the contract, the Client’s right to use the software ends. The Client must immediately cease use. The Provider reserves the right to implement technical measures to prevent further use after expiry of the license term.
  • All ownership rights, copyrights and other protective rights in the software remain with the Provider. The Client does not acquire any ownership rights by virtue of the license. The Provider reserves all rights not expressly granted under these GTC.

§ 9 Confidentiality

  • The parties shall treat as confidential all trade secrets and other information designated as confidential by the other party (“Confidential Information”). The receiving party shall treat Confidential Information with the same care it applies to its own information of similar sensitivity, but at least with the care of a prudent businessperson.
  • Use of Confidential Information is limited to the purposes of this contract. Disclosure to third parties is not permitted without the prior consent of the disclosing party. Consents must be in writing. Group companies of the parties and advisers who are legally bound to confidentiality are not deemed third parties for these purposes.
  • Where applicable statutory obligations so require, the recipient is entitled to disclose and pass on Confidential Information. Where legally permissible, the recipient shall inform the disclosing party prior to disclosure.
  • The parties shall impose a duty of confidentiality on their employees and third parties to whom they pass on Confidential Information, such duty to continue beyond the end of the respective subcontractor or employment relationship, unless a general obligation of confidentiality already exists.
  • The duty of confidentiality does not apply to information that
  • was already public at the time of contract conclusion or subsequently becomes public without breach of these confidentiality obligations;
  • was developed independently by the recipient; or
  • was received by the recipient from third parties or from the disclosing party outside this contract without a confidentiality obligation.

The burden of proof for the applicability of these exceptions lies with the party invoking the exception.

  • Upon termination of this contract, the parties shall, at the request of the other party, return or delete Confidential Information in their possession. Exempt are Confidential Information subject to longer statutory retention periods as well as data backups made in the ordinary course of backup processes.
  • The Provider is entitled to use experiential knowledge—such as ideas, concepts, methods and know‑how—developed or disclosed in the course of contract performance and stored in the memory of the personnel deployed to perform the services. This does not apply where doing so would infringe the Client’s industrial property rights or copyrights. The duty to maintain confidentiality remains unaffected.

§ 10 Term and Termination

  • The contract is concluded for the term agreed in the respective contract. If it concerns the one‑time provision of a service, this is noted in the contract and the following paragraphs of § 10 do not apply.
  • If the contractual relationship is not terminated up to one month before the end of the respective term, it is extended by the original term.
  • After the end of the regular term, the notice period is one month to the end of the extended term. Notice of termination may be given via the software application.
  • The right to immediate and extraordinary termination for good cause remains unaffected. An extraordinary right of termination on the part of the Provider exists in particular if the Client is in default of payment more than twice, if the Client intentionally breaches provisions of these GTC and/or has intentionally or negligently committed prohibited acts, or if the relationship of trust is sustainably impaired.
  • In the event of ordinary or extraordinary termination by the Client, the Client is entitled to a pro rata refund of the usage fee paid. The refund is made for the period remaining after the termination becomes effective, calculated on the basis of the remaining time, and will be provided after the termination takes effect.

§ 11 Liability and Warranty

  • The Provider is liable to the Client in all cases of contractual and non‑contractual liability for intent and gross negligence in accordance with statutory provisions for damages or reimbursement of futile expenses.
  • In all other cases, unless otherwise provided in paragraph (3), the Provider is liable only for breach of a contractual obligation whose fulfillment is a prerequisite for proper performance of the contract and on whose compliance the Client may regularly rely (a material or cardinal obligation), and such liability is limited to the foreseeable, typical damage. In all other cases, and subject to paragraph (3), the Provider’s liability is excluded.
  • Liability for damages resulting from injury to life, body or health and under the German Product Liability Act remains unaffected by the foregoing limitations and exclusions of liability.
  • The Provider undertakes to take all reasonable and customary measures to protect its Clients against cybercrime, including using up‑to‑date security technologies and conducting regular security reviews. However, complete protection against cybercrime cannot be guaranteed. For damages incurred by the Client as a result of such cybercrime, the exclusions and limitations of liability in paragraphs (1)–(3), with the stated exceptions, apply likewise.
  • The Provider assumes no liability for the constant and uninterrupted availability of the SaaS services. Operational interruptions, maintenance work, security updates and other technical measures may lead to temporary outages without giving rise to claims for damages or reduction of fees.
  • The Provider is not liable for loss or corruption of data caused by system failures, technical malfunctions or unforeseeable events, unless due to intent or gross negligence on the part of the Provider. The Client is responsible for regularly and properly backing up its data to minimize potential loss.
  • The Client’s claims for damages due to system interruptions or technical malfunctions are excluded unless such interruptions or malfunctions are based on intent or gross negligence by the Provider. In cases of slight negligence, the Provider is liable only for breach of essential contractual obligations, and liability is limited to the foreseeable, typical damage.

§ 12 Discontinuation of the Software

  • If the software service is discontinued before the end of the license term, the Provider will inform the Client without undue delay. Discontinuation may occur for technical, economic or other reasons beyond the Provider’s control.
  • If the service is discontinued before the end of the license term, the Client is entitled to a pro rata refund of license fees already paid. The refund will be made pro rata temporis, based on the remaining license period from the time of discontinuation, within a reasonable period after discontinuation.
  • If the discontinuation is due to force majeure or other circumstances beyond the Provider’s control that make continuation impossible, the Provider may exclude a refund of license fees where legally permissible and absent mandatory statutory provisions to the contrary. The Provider will inform the Client comprehensively about any exclusion of the refund and the reasons for it.
  • The Provider undertakes to inform the Client in good time and comprehensively about the discontinuation of the service and the resulting consequences. Communication will be made in writing or by email and will include all relevant information about any refund or its exclusion, as well as the legal background. The Client has the right to contact the Provider with questions and to request clarification.

§ 13 Data Protection

  • The Client expressly consents to the electronic processing of its personal data within the framework of the following provisions. Customer data will be treated as strictly confidential. The data provided by the Client will be used exclusively for proper performance of the service. No disclosure of data to third parties takes place, except where information is publicly accessible or becomes publicly accessible without unauthorized action or omission by the contracting parties, or must be disclosed by court order or by law. For support in addressing the Client’s issues, it may be necessary to access the Client’s datasets; such access is limited to the duration of the respective support measure.
  • The Provider undertakes to maintain confidentiality regarding all confidential information (including trade secrets) learned in connection with this contract and its performance, and not to disclose or pass it on to third parties or use it in any other way. Confidential information is information designated as confidential or whose confidentiality is evident from the circumstances, regardless of whether it is communicated in written, electronic, embodied or oral form. The confidentiality obligation does not apply to the extent the Provider is legally obliged, or obliged by a final and binding administrative or court decision, to disclose the confidential information. The Provider undertakes to agree with all employees and subcontractors to a regulation identical in content to the foregoing paragraph.
  • The Provider is entitled to process the Client’s personal data, including email addresses, for contractual purposes as well as for marketing and advertising purposes. Processing is carried out in accordance with applicable data protection regulations. The Client may object at any time to the use of its data for marketing and advertising purposes; the objection must be addressed to the Provider in writing or by email.
  • The Client has the right at any time to obtain information about the personal data stored about it, to have such data rectified or deleted, or to have its processing restricted. In addition, the Client has the right to receive a copy of its personal data in a structured, commonly used and machine‑readable format. Requests regarding stored data must be addressed to the Provider and may be made in writing or by email. The Provider will process the Client’s requests without undue delay and in accordance with the statutory provisions.
  • The parties shall comply with the data protection provisions applicable to them. Separate data protection provisions apply as published on the Provider’s homepage under the following link: https://enavia.io/privacy-policy.

§ 14 Final Provisions

  • Should individual provisions of the GTC or of the respective service contract be invalid or void, this shall not affect the validity of the GTC or the service contract as a whole. The invalid or void provision shall be replaced, by way of interpretation, with a provision that most closely reflects the purpose of the contract or the parties’ intent.
  • The law of the Federal Republic of Germany applies.
  • Amendments and supplements to the service contract must be in writing to be effective. There are no oral side agreements.
  • To the extent permitted by law, the place of jurisdiction for all disputes arising from the contractual relationship is the registered office of the Provider. Otherwise, the statutory provisions apply.

This English version is a convenience translation. Only the original German version (“Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Software Enavia”) is legally binding.


 [DK1]Was ist, wenn ein “Privater Nutzer” mit deiner privaten email-Adresse ein Account erstellt und das tool nutzt?

 [CR2]-> Wenn auch Verbraucher die Plattform nutzen können, müssen wir die AGB nochmal entsprechend überarbeiten. Geben Sie uns diesbezüglich dann bitte nochmal Bescheid, ob Ihre Kunden tatsächlich ausschließlich Unternehmer sein können, oder auch Verbraucher.

 [DK3]Ja, wir können nicht ausschließen, dass auch Privatpersonen einen Account erstellen und die Plattform nutzen. Ich kann mir vorstellen, das wir im Disclaimer einen Passus reinnehmen, das die Platform nur von gewerblichen Nutzern genutzt werden darf. Wenn private Nutzer dann trotzdem daraufgehen, dann sind sie selbst Schuld. Ich weiß aber nicht, ob das rechtlich so in Ordnung wäre.

 [DK4]Wir brauchen bitte einen Passus, der regelt, dass wir den Service in der free-version jederzeit beenden können. Wir werden uns bemühen, rechtzeitig vorher alle Kunden zu informieren (einen Rechtanspruch darauf ergibt sich jedoch nicht).

Auch die paid-Version wollen wir einstellen dürfen. Hier müssen wir natürlich den rechtlichen Rahmen einhalten.

 [CR5]-> Die Klausel § 2 wurde entsprechend ergänzt.

 [CR6]ggf. anpassen

 [DK7]Momentan nur über die Website buchbar. Die Free-Version direkt und die Paid-Version vorerst nur über ein kontakt-Formular.

 [CR8]-> überarbeitet

 [CR9]Ggf. anzupassen.

 [DK10]ist ok

 [CR11]Ggf. anzupassen.

 [DK12]Wir rechnen nur jährlich ab. Wenn der Kunde nicht kündigt, dann ist er ein weiteres Jahr im Vertrag. Es sei denn, dies ist im deutschen/europäischen Recht nicht zulässig?!

 [CR13]-> Hier wäre zwischen Verbrauchern und Unternehmen zu differenzieren. Bei Unternehmen ist die Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich (wir haben die Klausel auch entsprechend angepasst); gegenüber Verbrauchern wären aber bspw. immer nur Verlängerungen um jeweils einen weiteren Monat möglich.

 [DK14]siehe oben. Eigentlich sind nur B2B Kunden unsere Zielgruppe. Sollte sich trotzdem eine Privatperson einen Zugang erstellen, dann müssen wir diesen wie einen B2B-Kunden behandeln. Ich weiß aber nicht, wie das rechtlich geregelt werden kann.

 [DK15]Vielleicht ist es noch wichtig zu erwähnen, dass es keinerlei Rückzahlungen von jährlichen Abo-Gebühren gibt. Selbst, wenn der Vertrag aus außerordentlichen Gründen gekündigt wird. (falls das rechtlich in Ordnung ist)

 [CR16]-> hier kommt es dann darauf an, aus welchen Gründen die Kündigung erfolgte. Sollte die außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber erfolgen, aus Gründen, welche der Anbieter zu vertreten hat, wäre eine Rückzahlung einschlägig und auch nur fair.

Sollte die Kündigung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen erfolgen, kann die Rückzahlung einbehalten werden.

Die Klausel wurde entsprechend überarbeitet.